Etablierte Firmen mit eingeführten Namen oder Produkten haben es meist einfach. Die Rechtsprechung gibt ihnen weit gehende Rechte für die Übernahme des Namens als www-Adresse bzw. Einforderung des Namens von so genannten Namen-Piraten, die die Website angemeldet, aber ansonsten nichts mit dem Namen geplant haben – außer ihn für viel Geld wieder an den rechtmäßigen Besitzer zu verkaufen.

Mo, 28/01/2008 - 20:31 - Themen: , , , , , ,