Ebay-Recht (4): Käufe rückgängig machen
Bei Ebay kann es passieren, dass man versehentlich ein Gebot abgibt und einen Artikel kauft. Das Widerrufsrecht hilft.
Im Eifer des Bietens werden schnell und oftmals unüberlegt Gebote auf Artikel abgegeben, die man eigentlich nicht braucht. Die Einsicht kommt meistens erst, wenn man den gekauften Artikel in den Händen hält.
Themen: Ebay-Recht, Widerrufsrecht, ebay, recht, artikel
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