Sonderkündigungsrecht: Kfz-Versicherung noch wechseln
Wer den Kündigungstermin 1. Dezember 2008 für den Wechsel seiner Kfz-Versicherung verschwitzt hat, dem bietet sich dennoch eine Chance zur Kündigung. Hat das Versicherungsunternehmen den Beitrag auch nur um einen Cent erhöht, kann der Kunde sein Sonderkündigungsrecht nutzen. Mit Erhalt der Mitteilung hat der Versicherte einen zusätzlichen Monat Zeit, um den Anbieter zu wechseln. Weiterlesen »
Themen: sonderkündigungsrecht, Kfz-Versicherung, wechseln, Versicherung, Geld
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