Versandhaus

Quelle: Vergebliches Warten auf Schnäppchenjäger



Die Rabatt-Aktionen des insolventen Versandhauses Quelle führen zu Rekordumsätzen. Kleinere Quelle-Shops gehen trotzdem leer aus.

Bild von adsnews
Weiter:

Versandhaus Quelle macht dicht



Das Aus von Quelle ist besiegelt, tausende Mitarbeiter fürchten um ihre Jobs - jetzt wird über die Ursachen gestritten.

Bild von adsnews
Weiter:

Versandhandel - Das Aus für Quelle in Deutschland



20. Oktober 2009 Nach 82 Jahren ist das Aus für den traditionsreichen Versandhändler Quelle beschlossene Sache. Der Verkauf der insolventen Versandhausgruppe Primondo mit der Kernmarke Quelle ist gescheitert. Quelle Deutschland mit Sitz in Fürth, der größte Krisenherd, wird abgewickelt und damit geschlossen.

Bild von troll
Weiter:

Urteil: Quelle muss falsch ausgezeichnete Ware liefern



Die Online-Sparte des Versandhauses Quelle musste am Amtsgericht (AG) Fürth zwei Niederlagen einstecken. In beiden Fällen ging es um Kunden, die 2007 aufgrund einer fehlerhaften Preisauszeichnung Flachbildschirme für jeweils 199 Euro bestellt hatten, obwohl die Produkte eigentlich 1999 Euro kosten sollten.

Bild von troll
Weiter:

Quelle steht vor der Zerschlagung



Der Insolvenzverwalter kündigt "drastische Maßnahmen" beim Versandhaus Quelle an. Neben weniger Arbeitsplätzen ist ein Verkauf von Unternehmensteilen geplant. Zudem stoppten Druckereien die Produktion von Katalogen, es fließt kein Geld mehr...

Bild von Neologism
Weiter:

Druckerei stoppt Druck des Quelle-Katalogs



Versandhaus ohne Katalog: Trotz des Millionen-Kredits für Quelle wollen die Drucker den neuen Katalog nicht ausliefern, der Druck wurde gestoppt. Es sei nicht sicher, dass dafür gezahlt werde, so ein Sprecher.

Bild von TKlath
Weiter:

Rückgabe an Versandhaus: Briefmarke nicht nötig



Sendet ein Kunde bei einem Versand bestellte Waren zurück, muss er dem Verkäufer nicht das Porto für die Zusendung zahlen. Das berichtet die Fachzeitschrift "NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht" unter Berufung auf ein Urteil.

Der Kunde hat laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe Anspruch auf Erstattung des vollen Kaufpreises, ohne dass der Verkäufer davon seine Versandkosten abziehen darf (Az.: 15 U 226/06).

Bild von adsnews
Weiter:
Inhalt abgleichen