Wieder hat sich ein Gericht gegen die Erhebung von Gebühren für Computer mit Internetanschluss ausgesprochen. Interessante Begründung: Die Sender seien gar nicht in der Lage, alle Nutzer gleichzeitig mit ihren Angeboten zu versorgen.
Wieder hat sich ein Gericht gegen die Erhebung von Gebühren für Computer mit Internetanschluss ausgesprochen. Interessante Begründung: Die Sender seien gar nicht in der Lage, alle Nutzer gleichzeitig mit ihren Angeboten zu versorgen.
Das nervt: Hab ich mich einmal mit der URL vertippt, leitet mein Provider die URL an eine Suchseite weiter. Suchen kann ich selbst. Und der Suchdienst ist nunmal nicht der, den ich benutzen würde.
Was also tun gegen die ungewollte Zwangsumleitung? Der Artikel gibt Antwort.