Infos zum Freistellungsauftrag für Kapitalerträge
Bei der Eröffnung von Giro- oder Sparkonten vergessen immer noch zu viele Sparer, der kontoführenden Bank einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge zu erteilen. Wenn diese dann auf einmal Steuern auf die erzielten Zinsen abführt, ist die Verwunderung groß. Um solche Missverständnisse und Pannen zu vermeiden, beantwortet dieser Artikel die gängigsten und am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit diesen Freistellungsaufträgen.
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