Gedächtnislücken und Alkohol: Arbeitsweg versichert?
Unfälle auf dem Weg zwischen Wohnort und Arbeit stehen auch dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die Ursache unklar ist. Das entschied nun das Hessische Landessozialgericht und gab damit einem Kläger Recht, der 1998 von einer S-Bahn erfasst und schwer verletzt worden war. Dass der damals 50-Jährige geringe Mengen Alkohol getrunken hatte, spiele keine Rolle. Der Versicherungsschutz entfalle nur, wenn der Alkoholgenuss alleinige Unfallursache ist. Das sei hier nicht der Fall, entschied das Gericht. Die Revision wurde nicht zugelassen (AZ L 3 U 254/05).
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