Wohnungsbauprämie

Wohnungsbauprämie: Bald gelten strengere Regeln



Für Bausparer ändern sich ab dem kommenden Jahr die Voraussetzungen für den Erhalt der Wohnungsbauprämie. Bislang gibt es die Prämie unabhängig vom Verwendungszweck des gesparten Geldes. Künftig fließt der staatliche Zuschuss nur noch dann, wenn das Gesparte tatsächlich wohnwirtschaftlich genutzt wird - also für Bauen, Kaufen oder Modernisierern einer Immobilie.

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Nur noch bis Jahresende Bausparverträge als Geldanlage



Die Wohnungsbauprämie vom Staat bekommen ab 2009 nur noch Sparer, die bei Vertragsabschluss keine 25 Jahre alt sind ohne Verpflichtung, eines Tages zu bauen, zu kaufen oder modernisieren. Somit ist der Bausparvertrag als reine Geldanlage ein Auslaufmodell.

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BKM: Bausparen mit Wohnungsbauprämie - neue Regeln ab 2009



Jetzt noch alle Chancen nutzen!
Die Bausparkasse Mainz (BKM) informiert: Für Neuverträge ab 1.1.2009 soll es nur noch Wohnungsbauprämie geben, wenn das Geld tatsächlich für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird. Die Aufhebung der Zweckbindung nach sieben Jahren fällt weg. Dadurch haben alle Verträge mit Vertragsbeginn 2009 und später eine unendliche Bindungsfrist. Eine Ausnahme gilt für Bausparer im Alter von bis zu 25 Jahren. Ihnen wird freigestellt, wie sie die Wohnungsbauprämie verwenden.

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