Für Bausparer ändern sich ab dem kommenden Jahr die Voraussetzungen für den Erhalt der Wohnungsbauprämie. Bislang gibt es die Prämie unabhängig vom Verwendungszweck des gesparten Geldes. Künftig fließt der staatliche Zuschuss nur noch dann, wenn das Gesparte tatsächlich wohnwirtschaftlich genutzt wird - also für Bauen, Kaufen oder Modernisierern einer Immobilie.
