Winterdienst

Räum- und Streupflicht: Winterdienst für Mieter und Vermieter



In den meisten Städten beginnt die Räum- und Streupflicht morgens um 7 Uhr und endet abends zwischen 19 und 21 Uhr. Kommt innerhalb dieser Zeit ein Passant auf dem Bürgersteig vor dem Haus zu Schaden, weil nicht ausreichend geräumt bzw. gestreut war, kann die für die Räumung verantwortliche Person haftbar gemacht werden.

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Das kaputte Bankensystem in Deutschland



Das sich die Probleme zu Beginn 2010 nicht nur auf die Banken und ihre EC-Karten bzw. Kreditkarten beschränken zeigt dieser Artikel.

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Berliner Winterdienst



Der Berliner Winterdienst bietet auf seinen Webseiten hilfreiche Informationen rund um die Schneebeseitigungspflicht in Berlin an und liefert zugleich aktuelle Wetterinformationen.

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