In den meisten Städten beginnt die Räum- und Streupflicht morgens um 7 Uhr und endet abends zwischen 19 und 21 Uhr. Kommt innerhalb dieser Zeit ein Passant auf dem Bürgersteig vor dem Haus zu Schaden, weil nicht ausreichend geräumt bzw. gestreut war, kann die für die Räumung verantwortliche Person haftbar gemacht werden.



