Der Bundesfinanzhof hat entschieden. Wer bereits eine Berufsausbildung hat und zum ersten Mal studiert, darf die Kosten für sein Erststudium beim Finanzamt als Werbungskosten geltend machen...
Der Bundesfinanzhof hat entschieden. Wer bereits eine Berufsausbildung hat und zum ersten Mal studiert, darf die Kosten für sein Erststudium beim Finanzamt als Werbungskosten geltend machen...
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Berufstätige können Kosten für Fahrten zu wechselnden Arbeitsstätten ab dem ersten Kilometer in voller Höhe als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Eine Regelung, nach der für Entfernungen von bis zu 30 Kilometer nur eine Pauschale anzusetzen sei, hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem neuen Urteil verworfen (Az.: VI R 39/07).
Tipps und Hilfe zum Thema Werbungskosten: Steuerzahler sollten Entfernungspauschale, Arbeitszimmer und Kosten eines Erststudiums wie gewohnt abrechnen. Steuerzahler können den Weg zur Arbeit wieder ab dem ersten Euro abrechnen. Mit WELT ONLINE schenken Sie dem Finanzamt keinen Cent.
Der Jahresultimo rückt näher und damit auch die Steueränderungen, die für 2009 angekündigt sind. Neben all dem Rummel um die die Abgeltungssteuer ist untergegangen, dass eine weitere Vergünstigung für Anleger ab Januar wegfällt.
Für Auszubildende mit einem Bruttoeinkommen unter 400 Euro gelten besondere Regeln beim Arbeitslosengeld II (ALG II). Sie können bei der Einkommensanrechnung ihre tatsächlichen Werbungskosten geltend machen.
Gute Nachricht für Vermieter: Die deutschen Finanzämter müssen Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen in einer vermieteten Wohnung als Werbungskosten anerkennen - auch wenn jemand anderes als der Vermieter gezahlt hat.