Bekanntlich vertreibt Telekom-Tochter T-Mobile Apples "iPhone" exklusiv und mit strengen Auflagen. Das liest sich bei dem Provider in typischem Juristendeutsch so: "Die Nutzung von VoIP, Instant Messaging und IPVPN ist nicht Gegenstand des Vertrages. (…) Voraussetzung für die WLAN/EDGE/UMTS Flatrate ist die Beibehaltung der von T-Mobile bzw. Apple vorgenommenen technischen Voreinstellungen der SIM-Karte und des iPhone. Eine Änderung der technischen Voreinstellungen des iPhone - insbesondere des Access Point Name (APN) - ist unzulässig." (Auszug aus dem Tarifvertrag)

Di, 15/07/2008 - 15:21 - Themen: , , , ,