"Über Zoll-Auktion werden bewegliche Sachen öffentlich versteigert, die entweder

a) gepfändet, sichergestellt oder beschlagnahmt wurden

oder

b) ausgesonderte Gegenstände des Verwaltungsgebrauchs sind. Diese sind mit einem „P“ besonders gekennzeichnet. "

Di, 15/07/2008 - 23:44 - Themen: , , , ,