Vorzeitige Kündigung von Versicherungsverträgen
Viele Kunden haben sich in der Vergangenheit langfristig an eine Versicherungsgesellschaft gebunden.
Vorzugsweise Rechtsschutz- und Unfallversicherungen wurden oft mit Laufzeiten von 5 Jahren abgeschlossen.
Eine vorzeitige Kündigung dieses Versicherungsschutzes scheiterte oft.
Seit diesem Jahr ermöglicht das neue Versicherungsrecht nun bereits einen Ausstieg nach 3 Jahren Laufzeit.
Quelle:
Do, 10/07/2008 - 19:55 - Themen: Kündigung, Versicherungsvertrag, Versicherungsgesellschaft
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