Vorzeitige Kündigung von Versicherungenspolicen ...
Mit dem neuen Versicherungsvertragsgesetz wurden auch die Kündigungsmöglichkeiten für die Versicherten verbessert. Hat man zum Beispiel einen Langzeitvertrag auf 5 Jahre abgeschlossen, hat man ab jetzt auch die Möglichkeit, bereits nach 3 Jahren zu kündigen.
Quelle:
Fr, 01/08/2008 - 13:14 - Themen: Kündigung, Versicherungenspolice, Versicherung, Versicherungsvertragsgesetz, Langzeitvertrag
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