Mit dem neuen Versicherungsvertragsgesetz wurden auch die Kündigungsmöglichkeiten für die Versicherten verbessert. Hat man zum Beispiel einen Langzeitvertrag auf 5 Jahre abgeschlossen, hat man ab jetzt auch die Möglichkeit, bereits nach 3 Jahren zu kündigen.

Fr, 01/08/2008 - 13:14 - Themen: , , , ,