Eltern haften für Vergehen ihrer Kinder im Internet. Sie müssen überwachen, was ihre Kinder im Internet machen – und mit ihnen über Tabus im Netz sprechen, entschied das Landgericht München. Die Richter urteilten im Fall eines Mädchens, das 70 urheberrechtlich geschützte Fotos zusammengestellt und veröffentlicht hatte. Eltern haften einem aktuellen Urteil des Landgerichts München zufolge für Vergehen ihrer Kinder im Internet. Sie seien verpflichtet, mit ihren Kindern darüber zu sprechen, was diese im Internet beachten müssen, urteilte das Gericht.  Weiterlesen »

Mi, 25/06/2008 - 11:39 - Themen: , , , ,