Verbote

Erst die Glühbirne, bald die Duschköpfe - und danach?



Die EU-Reglementierwut schreitet unerbittlich voran: Bald sollen Duschköpfe normiert werden. Natürlich nur zu unserem eigenen Besten.

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Prost: Wird Alkoholismus durch höhere Alkoholpreise verhindert?



Die einfachsten Lösungen sind ja mitunter die besten. Eine solche scheint die WHO (letzter Hit: "My Gineration") im Kampf gegen Alkoholismus gefunden zu haben: Sie fordert höhere Steuern auf alkoholische Getränke!

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Solarienverbot für Jugendliche: Wann werden Sonnenbäder verboten?



Der moderne Sozialstaat kümmert sich fürsorglich um seine Schäfchen: Der größte Teil des Lohnes wird einbehalten, um ihn nicht erst unkeuschen Verführungen der bösen Konsumgesellschaft auszusetzen, Kinder sollten ehestmöglich dem schädlichen Einfluss der Eltern entzogen und dem Kindergarten überantwortet werden, und selbst der Körper ist mitnichten Eigentum des Trägers.

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Verbotswunsch des Tages: Handys an Schulen verbieten!



Woran erkennt man einen waschechten Pragmatiker? Daran, dass er sich nicht mit Anregungen zufrieden gibt, sondern sogleich Verbote und das Einschreiten des Gesetzgebers fordert.

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Skandal: Sexistische Sexwerbung!



Die hässliche Fratze des Kapitalismus grinst uns, einem Totenschädel gleich, ins Gesicht, sobald wir Werbung betrachten und zu hirnlosen Kaufzombies mutieren. Anstatt die Segnungen alternativer Gesellschaftsformen zu genießen - Hungertod, Folter, Bürgerkrieg, etc.

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Sollte man Glücksspiele verbieten?



Spiele - Stichwort homo ludens - prägen seit jeher das gesellschaftliche Leben sämtlicher Kulturen seit Anbeginn der Zivilisation. Von den unter römischen Soldaten beliebten Würfelspielen bis hin zu modernen Computergames: Wir Menschen lieben es zu spielen. Ganz besonderen Nervenkitzel rufen Spiele mit finanziellem Einsatz hervor.

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Alkoholverbot in Judenburg



In Judenburg gilt ab Sonntag ein Alkoholverbot auf Straßen, öffentlichen Plätzen und in Parks. Das Verbot wurde nach zahlreichen Vandalenakten und Ausschreitungen vom Gemeinderat beschlossen.

Auf ein Jahr befristet
Das Verbot gilt vorerst für ein Jahr und das für alle Straßen in der Innenstadt, alle öffentlichen Plätze, sowie Areale rund um öffentliche Einrichtungen.

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