Gegenstand der Untersuchung waren insbesondere Preis- und Leistungsänderungsvorbehalte, Haftungsregelungen sowie Kündigungsklauseln. In sämtlichen überprüften Verträgen wurden unzulässige Klauseln zum Nachteil der Verbraucher gefunden. In einem Fall wurden gar 23 bedenkliche Regelungen beanstandet.
