Ein Sammler, der bei eBay für mehrere tausend Euro ein falsches Miniatur-Toilettenhäuschen ersteigert hat, bleibt auf seiner ungeliebten Trophäe sitzen. Auch in zweiter Instanz urteilte das Landgericht München I nun, dass der Irrtum ausschließlich dem Leichtsinn des Käufers zuzuschreiben sei. Der Mann war davon ausgegangen, für ein Original-Toilettenhäuschen der Firma Märklin zu bieten, und hatte 2247 Euro dafür bezahlt.

Sa, 09/08/2008 - 22:12 - Themen: , , , ,