Ebay-Urteil: Kunde bleibt auf Mini-Klo sitzen
Ein Sammler, der bei eBay für mehrere tausend Euro ein falsches Miniatur-Toilettenhäuschen ersteigert hat, bleibt auf seiner ungeliebten Trophäe sitzen. Auch in zweiter Instanz urteilte das Landgericht München I nun, dass der Irrtum ausschließlich dem Leichtsinn des Käufers zuzuschreiben sei. Der Mann war davon ausgegangen, für ein Original-Toilettenhäuschen der Firma Märklin zu bieten, und hatte 2247 Euro dafür bezahlt.
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Sa, 09/08/2008 - 22:12 - Themen: ebay, Urteil, kunde, klo, Toilettenhäuschen
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