Mietwagen und die Tankregelung
Es gibt wenige Dinge, die für ein Reisebüro ärgerlicher sind, als unzufriedene Kunden, die sich nach der Rückkehr aus dem Urlaub erst einmal beschweren. Ein häufiges Ärgernis sind dabei versteckte Zusatzkosten die die ausgeschöpfte Urlaubskasse ihres Kunden zusätzlich belasten. Ein Beispiel sind Spritkosten für den Mietwagen, die vielfach im nachhinein entrichtet werden müssen.
Quelle:
Mi, 02/07/2008 - 10:29 - Themen: Mietwagen, Tankregelung, Reisebüro, Urlaub, Spritkosten
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