Die Münchener Anwältin Katja Günther, die berüchtigt durch ihre Mahnungen für unberechtigte Forderungen für die Nutzung Abzockseiten geworden ist, wird nicht wegen Betruges oder Beihilfe des Betruges angeklagt.
Die Staatsanwaltschaft München wertete die Fälle unter dem Motto "wer so dumm ist und bezahlt, hat halt Pech gehabt" und dass den Verbrauchern eben einen gewisser Druck zugemutet w






