Besitzer eines überdurchschnittlich großen Autos müssen sich vor der Anmietung eines Garagenstellplatzes darüber informieren, ob das Fahrzeug überhaupt auf den Stellplatz passt.
Machen sie das nicht, bleiben sie auf den Mietkosten sitzen, auch wenn sie die Garage nicht nutzen können, so die Deutsche Anwaltauskunft (DAV) in Berlin. Sie beruft sich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts München (AZ.: 423 C 11099/07).




