Do, 17/07/2008 - 16:57 - Themen:
Keine Sozialabgaben bei Ferienjobbern fällig
Ihr Kind ist momentan in einer Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung oder Studium und Sie beziehen derzeit noch für dieses Kind Kindergeld. Worauf sollten Sie achten, wenn Ihr Kind einen Ferienjob ausüben möchte?
So lange das Kind noch nicht volljährig ist, ist der Bezug von Kindergeld einkommensunabhängig. Hat das Kind die Volljährigkeit erreicht, wird das Kindergeld einkommensabhängig gezahlt. Allerdings sollte hierbei darauf geachtet werden, dass für ein Kalenderjahr das gesamte Einkommen Berechnung findet.
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