Susanne Honath, alleinerziehende Mutter, bekommt HartzIV und schuftete in einer Kantine als Küchenhilfe um sich etwas dazu zu verdienen.
In der Gastronomie sollte sie 2,66 € Stundenlohn bekommen. Üblich in der Region sind ca. 5,-- €. Löhne die unter 2/3 des üblichen Lohns sind, gelten als sittenwidrig.






