Der Pulheimer Rolf Hermanns wollte sich nur ein kostenloses Programm aus dem Internet herunterladen - und geriet dabei in eine üble Abofalle. Wir zeigen, wie er sich wehrte und bieten einen Musterbrief gegen unseriöse Abzocker.
Der Pulheimer Rolf Hermanns wollte sich nur ein kostenloses Programm aus dem Internet herunterladen - und geriet dabei in eine üble Abofalle. Wir zeigen, wie er sich wehrte und bieten einen Musterbrief gegen unseriöse Abzocker.
Wer im Internet auf eine Abo-Falle hereingefallen ist, muss die Rechnung nicht bezahlen. Die Rechnung ist anfechtbar, Betroffene können weitere Mahnungen ignorieren.
Seit über drei Jahren erhält die K-Tipp-/Saldo-Rechtsberatung täglich etliche Anfragen von verunsicherten Internetnutzern.
Die Seiten www.opendownload.de und www. softwaresammler.de locken Internetbenutzer in eine Abofalle. Aber: Weil sie den Eindruck eines Gratis-Angebots erweckt, müssen Betroffene die Rechnung nicht zahlen.
Wer sich bei den Seiten der Content Services Ltd. angemeldet hat, erhält Post von Rechtsanwalt Olaf Tank aus Osnabrück, der die Rechnung eintreiben will.
Mit fiesen Tricks lockt die Webseite softwaresammler.de der berüchtigten Content Services Ltd. Internet-Nutzer auf seine Website. Das Herunterladen von Software kostet 96 Euro. Der K-Tipp rät: Forderung bestreiten und Rechnung nicht bezahlen.
Die Seite "Mega-Downloads.net" bietet Nutzern das herunterladen von Gratis-Software an und steht im Verdacht, ihnen dabei teure Abo-Verträge unterzuschieben - genauso wie bei:
Win-Loads.net, Abcload.de, Opendownload.de, 99downloads.de und ähnlichen Abzockportalen!
Mega-Downloads.net ist seit einigen Jahren aktiv im Internet und fällt immer