Rückgabe

Umtauschregeln: BGH stärkt Käuferrechte



Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte der Verbraucher beim Umtausch defekter Waren gestärkt. Wenn Kunden ein mangelhaftes Gerät bis zur Rückgabe an das Kaufhaus in Gebrauch hatten, müssen sie dafür kein Nutzungsentgelt zahlen. Das folgt laut BGH aus einer EU-Richtlinie zum Schutz der Verbraucher - obwohl nach deutschem Recht ein solcher Anspruch möglich wäre.

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Rückgabe an Versandhaus: Briefmarke nicht nötig



Sendet ein Kunde bei einem Versand bestellte Waren zurück, muss er dem Verkäufer nicht das Porto für die Zusendung zahlen. Das berichtet die Fachzeitschrift "NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht" unter Berufung auf ein Urteil.

Der Kunde hat laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe Anspruch auf Erstattung des vollen Kaufpreises, ohne dass der Verkäufer davon seine Versandkosten abziehen darf (Az.: 15 U 226/06).

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