Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte der Verbraucher beim Umtausch defekter Waren gestärkt. Wenn Kunden ein mangelhaftes Gerät bis zur Rückgabe an das Kaufhaus in Gebrauch hatten, müssen sie dafür kein Nutzungsentgelt zahlen. Das folgt laut BGH aus einer EU-Richtlinie zum Schutz der Verbraucher - obwohl nach deutschem Recht ein solcher Anspruch möglich wäre.





