Gute Nachricht für Vermieter: Die deutschen Finanzämter müssen Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen in einer vermieteten Wohnung als Werbungskosten anerkennen - auch wenn jemand anderes als der Vermieter gezahlt hat.

Di, 22/07/2008 - 20:59 - Themen: , , , ,