Egal wer gezahlt hat: Renovierungskosten absetzen
Gute Nachricht für Vermieter: Die deutschen Finanzämter müssen Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen in einer vermieteten Wohnung als Werbungskosten anerkennen - auch wenn jemand anderes als der Vermieter gezahlt hat.
Quelle:
Di, 22/07/2008 - 20:59 - Themen: Renovierungskosten, Vermieter, Renovierung, Werbungskosten, Wohnung
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