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opendownload.de: Die dreisteste Rechtsverletzung im Internet



Den Negativ-Preis für die dreisteste Rechtsverletzung im Web erhielt die Seite opendownload.de.

Anlässlich des Weltverbrauchertags wählte eine Expertenjury bereits zum dritten Mal das "Schwarze Schaf des Jahres"". Dieses Mal ging der unrühmliche Preis für die dreisteste Rechtsverletzung im Internet an den Betreiber der Seite opendownload.de.

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ARGE mahnt Aprilscherz ab



Die Bundesagentur für Arbeit fordert von den Initiatoren der Webseite www.bundesagentur-fuer-einkommen.de bedingungslose Unterwerfung!

Bericht:
Nachdem am 3.04.2004 von der Bundesagentur für Arbeit (BA) öffentlich verlautbart wurde, man behalte sich rechtliche Schritte gegen die Initiatoren der Webseite Bundesagentur-fuer-Einkommen (BE) vor, kam heute das dem entsprechende

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eBay-Nutzer haftet für Account-Missbrauch



Der Inhaber eines eBay-Accounts kann für Rechtsverletzungen, die Dritte über sein Mitgliedskonto begingen, in Haftung genommen werden. So entschied der zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs heute in Karlsruhe (Az. I ZR 114/06).

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Kein Internet-Auskunftsanspruch bei einmaligem Album-Download



Eine neue Entscheidung in Sachen Internet-Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG. Das OLG Oldenburg (Beschl. v. 01.12.2008 - Az.: 1 W 76/08) hat entschieden, dass bei einem einmaligen Album-Download nocht kein "gewerbliches Ausmaß" vorliegt und ein Auskunftsanspruch daher abzulehnen ist.

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