Aufgepasst mit Archivfotos: Abgebildete müssen ...
Bildrechte und Abgebildetenrechte sind zweierlei. Wer Bilder bei Fotoagenturen einkauft, kauft urheberrechtliche Nutzungsrechte ein, selten aber "Reproduktionsrechte" der Abgebildeten. Weiterlesen »
Quelle:
So, 29/06/2008 - 19:21 - Themen: Urheberrecht, persönlichkeitsrecht, persönlichkeitsschutz, Bildrechte, archivbilder
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