Der Pulheimer Rolf Hermanns wollte sich nur ein kostenloses Programm aus dem Internet herunterladen - und geriet dabei in eine üble Abofalle. Wir zeigen, wie er sich wehrte und bieten einen Musterbrief gegen unseriöse Abzocker.
Der Pulheimer Rolf Hermanns wollte sich nur ein kostenloses Programm aus dem Internet herunterladen - und geriet dabei in eine üble Abofalle. Wir zeigen, wie er sich wehrte und bieten einen Musterbrief gegen unseriöse Abzocker.
Die Seiten www.opendownload.de und www. softwaresammler.de locken Internetbenutzer in eine Abofalle. Aber: Weil sie den Eindruck eines Gratis-Angebots erweckt, müssen Betroffene die Rechnung nicht zahlen.
Wer sich bei den Seiten der Content Services Ltd. angemeldet hat, erhält Post von Rechtsanwalt Olaf Tank aus Osnabrück, der die Rechnung eintreiben will.
Verbraucherschützer fordern einen besseren Schutz gegen Abo-Fallen im Internet. Wenn für einen Dienst Kosten anfallen, sollten User das separat bestätigen müssen.
Im April dieses Jahres bekamen innerhalb einer Woche zahlreiche Internetsurfer insgesamt 170 000 Rechnungen zu je 96 Euro. Kurz zuvor hatten sie Gedichte, Kochrezepte oder Computerprogramme heruntergeladen.
Sieg für alle Verbraucher im Internet. Die Suchmaschine Google warf heute alle Anzeigen der Kostenlosfallensteller Opendownload, 99.downloads, My-Downloads und Win-Loads heraus und versperrte damit den Internetbetrügern ihren wichtigsten Verbreitungsweg.
Staatsanwältin Möller-Scheu meint betreffend Abofallen wie opendownload und 99downloads:
"Wir haben den dringenden Verdacht, dass Daten von Surfern durch Tricks erlangt und dann unberechtigterweise weitergegeben worden sind.
Kostenfallen wie 99.downloads.de, Opendownload.de und My-downloads.de breiten sich im Internet wie eine Seuche aus. Der Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin geht seit Jahren gegen unseriöse Online-Anbieter vor. Gegen 30 Firmen hat er Abmahn- und Klageverfahren eingeleitet.
Im Kampf gegen Kostenfallen im Internet hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen Erfolg gegen die einschlägig bekannte Firma Content Service Ltd. errungen. Sie betreibt unter anderem die Internetseite opendownload.de. Das Landgericht Mannheim untersagte der Firma, eine Klausel zu verwenden, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten.
Versteckte Preiserhöhungen, falsche Verpackungsgrößen,
Abzockerei im Internet und auch sonstige Betrügereien aus dem Alltag ..
Bei Johannes B.Kerner gab es Tipps,
wie Sie sich vor Abzocke schützen können ..
Der Empfehlung von kino.to sich den Divx Player bei Opendownload herunterzuladen, sollte man auf jedenfall NICHT nachkommen, da es sich dabei um eine Abo Falle handelt. Einen Divx Player zum Anschauen von Filmen auf Kino.to kann man sich kostenlos im Netz z.B. bei Chip herunterladen.