
Aus welchen Gründen mahnen Hersteller die Onlinehändler ab? Und wehren sich diese vor Gericht dagegen?

Aus welchen Gründen mahnen Hersteller die Onlinehändler ab? Und wehren sich diese vor Gericht dagegen?

Bereits fast jedem zweiten Onlinehändler wurde schon einmal der Verkauf von Produkten via Internet vom Hersteller untersagt. Zu diesem Ergebnis kam eine aktuelle Studie die eBay von FreshMinds Research durchführen lies. Das Onlineauktionshaus startet nun eine Onlinepetition.
Deutschlands Online-Shops könnten weitaus mehr verkaufen, wenn es ihnen gelänge, mehr ihrer Besucher zu Käufern zu machen.
Nur durchschnittlich drei von hundert Besuchern kaufen in einem Webshop letztendlich ein. Die restlichen 97 lassen ihren digitalen Einkaufswagen stehen.
Positive sowie negative Erfahrungen von anderen Käufern bestimmen immer mehr die Kaufentscheidungen der Nutzer. So wird der eCommerce zunehmend um eine soziale Komponente erweitert. Onlinehändler sollten reagieren und ihr Geschäftsmodell an das Kundenverhalten anpassen.
Bleibt ein Onlinehändler bestellte Ware auch nach schriftlicher Aufforderung schuldig, versucht der Kunde besser schnell, sein Geld zurückzubekommen. Relativ gut sind seine Chancen, wenn er mit Kreditkarte bezahlt hat, sagte Astrid Auer-Reinsdorff, Fachanwältin für IT-Recht. Viele Kreditkarten-Anbieter ermöglichen, Buchungen rückgängig zu machen. "Wichtig ist nur, dass man das nicht verschläft." Weil sich die dabei einzuhaltenden Fristen aber von Anbieter zu Anbieter unterscheiden, ist ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen empfehlenswert.
Mit dem Amazon-Kundenaccount kann auch anderswo bezahlt werden
Der E-Commerce-Konzern Amazon hat in aller Stille den Dienst "Checkout by Amazon" gestartet, der auch anderen Onlinehändlern offen steht. US-Kunden, die bei Amazon ihre Bezahldaten hinterlegt haben, können das Angebot sofort nutzen. Checkout by Amazon ist damit ein direkter Angriff auf eBays Paypal und Google Checkout.