Sendet ein Kunde bei einem Versand bestellte Waren zurück, muss er dem Verkäufer nicht das Porto für die Zusendung zahlen. Das berichtet die Fachzeitschrift "NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht" unter Berufung auf ein Urteil.
Der Kunde hat laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe Anspruch auf Erstattung des vollen Kaufpreises, ohne dass der Verkäufer davon seine Versandkosten abziehen darf (Az.: 15 U 226/06).





