Laut der IGFM wurden acht tibetische Mönche wegen angeblicher Sprengstoffanschläge zu Haftstrafen von fünf Jahren bis lebenslänglich verurteilt. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, die Mönche hatten keinen Kontakt zur Außenwelt und verfügten über keinerlei rechtlichen Beistand.




