Von der «Echtzeit-Überwachung der kompletten Kommunikation des Breitband-Internetanschlusses» ist in den Dokumenten die Rede. Konkret kann künftig das gesamte Surfverhalten einer Nutzerin oder eines Nutzers abgefangen werden, sofern gegen die Person ein entsprechendes Strafverfahren eröffnet worden ist.





