Handyverbot am Steuer

Gericht: Handyverbot am Steuer gilt nicht für Schnurlos-Telefone



Wer mit einem Schnurlos-Telefon am Ohr beim Autofahren erwischt wird, kann nicht wegen des Handyverbots belangt werden. Das hat das Oberlandesgericht Köln am Mittwoch bekannt gegeben. Drahtlose Festnetztelefone seien rechtlich nicht mit Handys gleichzusetzen, urteilten die Richter.

Bild von adsnews
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