Gericht: Wer im Grenzgebiet unabsichtlich über ein ausländischen Handy-Netz telefoniert, muss keine Auslandskosten zahlen
Wer im österreichischen Grenzgebiet unabsichtlich über ein ausländischen Handy-Netz telefoniert, muss keine Auslandskosten zahlen. Das hat jetzt ein Wiener Gericht in einem Urteil entschieden, das für ähnliche Fälle als Präzedenzfall dienen könnte, berichtet der "Kurier" in seiner Donnerstag-Ausgabe.

Do, 10/07/2008 - 23:01 - Themen: , , , ,