Die ungerechtfertigte Gaspreiserhöhung ließen sich 54 Kunden des Energiekonzerns Eon nicht bieten und klagten 4 Jahre mit Hilfe der Verbraucherzentrale gegen den Riesen - und gewannen. Allerdings nur vorläufig, da Eon in Berufung gehen will.
Die ungerechtfertigte Gaspreiserhöhung ließen sich 54 Kunden des Energiekonzerns Eon nicht bieten und klagten 4 Jahre mit Hilfe der Verbraucherzentrale gegen den Riesen - und gewannen. Allerdings nur vorläufig, da Eon in Berufung gehen will.
Müssen Gasversorger Einblick in ihre gesamte Kalkulation gewähren oder nicht? Diese Frage könnte heute der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil klären.
Zu diesem weitgehenden Schritt hatte das Landgericht Duisburg im Mai 2007 die Stadtwerke Dinslaken in einem Rechtsstreit mit einem Gaskunden verpflichtet, der mehrere Preiserhöhungen beanstandet hat.