Am 19.06.2009 wurde im Bundestag das sogenannte Bürgerentlastungsgesetz verabschiedet. Es soll als weitere Maßnahme dienen, die Steuerlast der Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren: Danach können die Steuerzahler ab Januar 2010 ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung komplett vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen.






