Wenn Ebay-Artikeln von der Beschreibung abweichen oder defekt sind, kann sich der Käufer wehren.
Bei der Ausübung der Gewährleistungsrechte muss der Käufer einiges beachten. Grundsätzlich gelten für jeden Käufer zwei Jahre nach dem Erwerb der Ware die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.




