Ebay-Recht

Ebay-Recht (5): Was tun bei defekter Ware?



Wenn Ebay-Artikeln von der Beschreibung abweichen oder defekt sind, kann sich der Käufer wehren.

Bei der Ausübung der Gewährleistungsrechte muss der Käufer einiges beachten. Grundsätzlich gelten für jeden Käufer zwei Jahre nach dem Erwerb der Ware die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

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Ebay-Recht (4): Käufe rückgängig machen



Bei Ebay kann es passieren, dass man versehentlich ein Gebot abgibt und einen Artikel kauft. Das Widerrufsrecht hilft.

Im Eifer des Bietens werden schnell und oftmals unüberlegt Gebote auf Artikel abgegeben, die man eigentlich nicht braucht. Die Einsicht kommt meistens erst, wenn man den gekauften Artikel in den Händen hält.

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Ebay-Recht (3): Lieber teuer und versichert



Nach Auktionsende können Käufer oft entscheiden, welche Versandart sie wünschen – billig und unversichert oder umgekehrt.

Dabei steht oftmals ein preiswerter unversicherter Versand, zum Beispiel als gepolsterter Brief oder Päckchen, oder ein etwas teurerer versicherter Versand als Paket zur Auswahl. Lohnt sich aber die teurere Variante?

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Ebay-Recht (2): Privatverkäufer sind besser dran



Das Verkaufen als Privatperson über Ebay ist verlockend, da man mehr Freiheiten genießt als ein gewerblicher Händler. So dürfen Letztere gegenüber privaten Käufern die Gewährleistungsrechte nicht ausschließen, müssen ein Widerrufsrecht gewähren, tragen das Versandrisiko und sind verpflichtet, auf zahlreiche Rechte und Pflichten hinzuweisen.

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Ebay-Recht (Teil 1): Wofür haften Privatpersonen?



Wer als privater Verkäufer nicht zwei Jahre lang für Mängel an seinen Ebay-Waren haften möchte, muss auf einen wirksamen Gewährleistungsausschluss achten.

Schnell sind nicht mehr benötigte Sachen gefunden, die bei Ebay verkauft werden können.

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