Sollten Sie im Laufe Ihres Berufslebens einmal Arbeitslos werden, können Sie die Direktversicherung Beitragsfrei stellen lassen sofern eine ausreichende Mindestsumme zur Fortführung der Versicherung bereits erreicht wurde. In Folge der Beitragsfreistellung werden die garantierten Leistungen der Direktversicherung allerdings verringert.





