Arbeitsvertrag: Dienstplan ersetzt keine ...
Der Eintrag in einen Dienstplan ist kein Beweis für die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.
Quelle:
Fr, 29/08/2008 - 21:50 - Themen: Arbeitsvertrag, Dienstplan, Verlängerung, arbeit
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