Das Bundeskabinett hat Mitte der Woche ein Gesetz entworfen, um die Rechte geschädigter Anleger zu stärken. Die Anbieter und die Vermittler von Wertpapieren sollen verpflichtet werden, in Zukunft die Beratungen aufzuzeichnen und den Interessenten eine Ausfertigung des Protokolls auszuhändigen. Außerdem soll die Verjährungsfrist für Schäden bei Wertpapieren verlängert werden.




