Werbungskosten: Besondere Regeln für Azubis
Für Auszubildende mit einem Bruttoeinkommen unter 400 Euro gelten besondere Regeln beim Arbeitslosengeld II (ALG II). Sie können bei der Einkommensanrechnung ihre tatsächlichen Werbungskosten geltend machen.
Quelle:
So, 19/10/2008 - 12:58 - Themen: Werbungskosten, Regeln, Azubis, bruttoeinkommen, Geld
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