Das Bundeskartellamt reagiert damit auf Beschwerden von Anwendern. Die Behörde prüft, ob die verpflichtende Paypal Nutzung für Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungen einen Wettbewerbsverstoß darstellt. Ebay hält den Paypal-Zwang natürlich für rechtlich unbedenklich...






