Absprachen

Kartellamt: Ermittlungen gegen Krankenkassen



Zahlreiche Krankenkassen haben bereits Zusatzbeiträge für die gesetzlich Versicherten angekündigt. Das Bundeskartellamt leitet nun deswegen Verfahren gegen die Kassen ein.

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Mietvertrag nachträglich ändern: Mündliche Absprachen riskant



Bei Nachträgen zum Mietvertrag auf Schriftform achten

Das war ein böses Erwachen für den Vermieter, der vor kurzem meinen Kollegen Tobias Mahlstedt von "Vermieterrecht Vertraulich" um Rat fragte. Nachdem der Vermieter mit seinem Gewerbemieter vor einiger Zeit mündlich eine Änderung zum bestehenden zehnjährigen Mietvertrag vereinbart hatte, kündigte der Mieter - und zwar vorzeitig, nach sieben Jahren. Die Kündigung ist rechtens, denn Nachträge zum Mietvertrag bedürfen der Schriftform.

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