Die Telekom erhob vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte eine Klage auf Zahlung von 987,04 Euro für die angebliche Nutzung von 0900er-Servicediensten. Dabei konnte sie jedoch weder einen Vertrag noch einen Einzelverbindungsnachweis vorlegen. Zudem hatte der Beklagte eine 0900er-Sperre in seinem Festnetzanschluss. Dementsprechend verlor die Telekom vor Gericht.


