strafverfolgung

Hausdurchsuchung wegen "Schwarz-Surfen" in einem offenem WLAN



Über ein unverschlüsseltes WLAN zu surfen, könnte zu einer bösen Überraschung führen. Offenbar hat "Schwarz-Surfen" mittlerweile öfter mal ein rechtliches Nachspiel. Das Amtsgericht Traunstein hat beispielsweise eine Hausdurchsuchung angeordnet und das Netbook eines Mannes beschlagnahmt, der zuvor ein frei zugängliches WLAN genutzt hatte.

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BITKOM fordert faire Kosten-Erstattung für TK-Branche



Der BITKOM hat an die Bundesländer appelliert, das neue Gesetz zur Kosten-Erstattung für Telekommunikationsfirmen nicht zu torpedieren. Telefon- und Internetanbieter, die sich an der Strafverfolgung beteiligen, sollten künftig für ihre Kosten realistischer entschädigt werden.

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Cops als Hauptdarsteller von Gewaltvideos



Bei YouTube sind die Aufnahmen ein Renner, doch für die New Yorker Polizei ein Imageproblem: Immer öfter werden Polizisten mittels Überwachungskameras bei Prügelattacken erwischt. Mit ernsthafter Strafverfolgung müssen die brutalen Cops trotzdem nicht rechnen.

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Tauschbörsennutzer dürfen nur noch bei mehr als 200 Dateien ermittelt werden



Scheinbar geht ein richtungsweisender Wandel durch die deutsche Justiz, der Filesharing in Zukunft wieder auf etwas sicherere Wege bringen könnte. So sollen Tauschbörsennutzer nur noch ermittelt werden dürfen, wenn diese mehr als 200 Dateien im Shareordner haben.

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Strafverfolgung erst ab 200 Liedern: Freibrief für illegale Downloads



Wer im Internet illegal Lieder herunterlädt, muss nicht unbedingt Angst vor Strafverfolgung haben. Seit Juli konzentrieren sich die Behörden nur noch auf gewerbsmäßige Online-Piraten. Erst ab 200 Downloads wird die Justiz aufmerksam.

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Fragen Sie Dr. Schäuble



Neues zur Anti-Terror-Datei und den neuen Möglichkeiten in einem Video von extra3

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