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Anonymisierungsdienst: Steganos muss IP-Adressen der Nutzer nicht herausgeben



Das LG Bamberg hatte zu entscheiden, ob der Anbieter eines Anonymisierungsdienstes verpflichtet ist, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gespeicherten IP-Adressen der Nutzer an die Ermittlungsbehörden herauszugeben.

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Steganos muss die IP nicht herausgeben



Steganos verschleiert die IP Adresse des Nutzers. Die IP mit der der Surfer dann im Internet ist, ist die des Steganos Servers.

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Urteil: Anonymisierungsdienst muss IP bei Missbrauch nicht herausgeben



Unter dem Namen "Internet Anonym VPN" bietet Steganos Surfern an, ihre Verbindung ins Internet zu tunneln. In Logfiles der angesteuerten Websites taucht dann lediglich die IP-Adresse des Steganos-Servers auf. User-Tracking kann man auf diese Weise unterbinden, die Privatsphäre bei Streifzügen durchs Web ist besser geschützt.

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Steganos verschenkt Passwort-Manager



Mit Steganos Passwort-Manager Free kann man seine ganze Passwörterverwalten. Dieser digitaler Schlüsselbund wird durch ein Masterpasswort gesichert, sodass die übrigen Passwörter sicher sind. Das Programm kann kostenlos heruntergeladen werden.

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