... so jedenfalls der § 1354 BGB in seiner ursprünglichen Fassung. Das Bürgerliche Gesetzbuch war alles andere als Fortschrittlich, als es 1900 in Kraft trat. Auch andere Gesetze zeugen von mangelndem Fortschrittsgeist des damaligen deutschen Gesetzgebers. Nachzulesen bei Acadepedia.
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