Das Landgericht Berlin sprach ein sehr verbraucherfreundliches Urteil. Der Beklagte hatte ein Prepaid-Handy, das er meist mit Guthaben im Wert von 10 Euro nutzte. Plötzlich erhielt er von seinem Handy-Vertragsanbieter eine Rechnung über knapp 15.000 Euro für angebliche Internetnutzung. Verständlicherweise legte er gegen diese überhöhte Handyrechnung Widerspruch ein.







