Eine Abmahnung wegen angeblicher Verbreitung geschützter Werke ist eine unangenehme Angelegenheit, insbesondere wenn es dabei um einen Porno geht. Auch die Erotikbranche schickt ihre Anwälte los, wenn ihre Produkte in Filesharing-Netzen verbreitet werden, und bedient sich dabei der von Musik- und Filmindustrie hinlänglich bekannten Mittel.






